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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Medikamente der Notkompetenz | 16 Beiträge | ||
| Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 395434 | ||
| Datum | 04.04.2007 23:15 MSG-Nr: [ 395434 ] | 6854 x gelesen | ||
Hallo Andreas Hier ist es die Liste der BÄK mit den folgenden Ausnahmen: Kein Suprarenin beim anaphylaktischen Schock keine Analgetika-Gabe Zuminest mit zweiterem kann ich auch sehr gut leben... Der Hauptgrund für die Gabe eines Analgetikums ist eine Reduzierung der Na-Einsätze. Ebend der typische "Na zur Analgesie", wo der NA für nichts anderes benötigt wird. Die Gabe eines Analgetikums ist jedoch etwas, was ich nicht unbedingt brauchte. Patienten die aufgrund einer Isolierten Fraktur einer analgesie bedurften brauchten diese alle lediglich zum Umlagern und zum Transport. In Schonhaltung waren die Schmerzen bislang für die Patienten immer zum aushalten gewesen, so dass durchaus auch mal 30min auf einen Arzt gewartet werden konnte. Bei Patienten mit mehr als einem isolierten Trauma ist eh die Frage, ob man sich mit einer Analgesie nicht ggf. etwas weit aus dem Fenster lehnt und so den Kreislauf "abschießt". Ich selbst halte die Kombinatin die vielerorts prakiziert wird mit "KetaDo" nicht für das optimale. IMHO ist eine fraktionierte und langsame Gabe eines Opiates bis zur Erträglichkeitsgrenze besser, als eine Analgosedierung mit Dormicum und Ketamin. Ein Opiat hätte ebenso den Vorteil, dass der häufigste Schmerzustand im Rettungsdienst, der akute Herzschmerz, damit auch reduziert werden kann. Grüße Manuel | ||||
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