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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | LF 8-W => LF 8/6? | 11 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 395116 | ||
| Datum | 04.04.2007 11:18 MSG-Nr: [ 395116 ] | 5268 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Der Beweis B ist einer der Beweise, dass das StLF/MLF niemals bei max. 7,5 t bleiben wird... Zumindest nicht bei Allrad mit Singlebereifung. Dass das Gewicht kostet, ist ja wohl klar. Warum macht man es, wenn man schon unbedingt Allrad beim StLF zuläßt, nicht so wie's beim LF8/6 die ganzen Jahre war: Straße: 7,5t Allrad: 9t Eine Beschränkung auf 7,5t bei gleichzeitiger Freigabe von Allrad als Option wird nix bringen, da man das kaum vernünftig darstellen kann. Eine Freigabe von mehr als 7,5t bei Straßenfahrgestellen ist aber auch nicht sinnvoll. Wobei man in diesem Fall dazu sagen muss, dass man das gezeigte Fahrzeug beschafft hat, als noch keiner so richtig an die Normung des StLF gedacht hat. Im Saarland werden Fahrzeuge dieser Art seit Jahren haufenweise als Ersatz für alte LF8 aus den späten 60ern bis frühen 70ern beschafft. Der Aufbau und die Beladung entspricht dabei meist dem LF8/6 bzw. 10/6, jedoch mit der Staffelkabine. Es müssen im Saarland auch keine Fahrzeugnormen für die Bezuschussung eingehalten werden, über die Bezuschussungsfähigkeit entscheidet der Kreisbrandinspekteur. Dies führt natürlich auch dazu, dass man stellenweise weit über die Normgrenzen hinausschießt, z.B. mit solchen Allradmonstern. Mir sind aber auch Straßenversionen mit deutlich über 7,5t bekannt. Gruß, Michael | ||||
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