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Medizinprodukte-Betreiberverordnung
1. Schlauchtragekorb
2. Sicherheitstechnische Kontrolle gemäß MPG
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RubrikRettungsdienst zurück
Themamed. Sauerstoff - Wartung und Fristen20 Beiträge
AutorGreg8or 8Z., Mainz / Rp/He395060
Datum04.04.2007 00:39      MSG-Nr: [ 395060 ]12247 x gelesen

Geschrieben von ---Christian Rieke--- Was ist eine STK?

Wie schon richtig erwähnt handelt es sich hierbei um die Sicherheitstechnische Kontrolle nach §6 der MPBetreibV (Medizin Produkte Betreiber Verordung).
Der
STK unterliegen alle in Anlage 1 der MPBetreibV aufgeführten Medizinprodukte und solche bei denen der Hersteller es fordert.

Geschrieben von ---Stefan Brüning--- Geschrieben von Christian Rieke
Und wer macht bzw. darf die STK zum Beispiel beim Druckminderer machen?

Der Hersteller oder ein von ihm Ermächtigter. Das sind meistens die Fachwerkstädten.


Das trifft meistens zu, geregelt ist dies in §6, Absatz 4 der MPBetreibV. In der hiesigen Uniklinik gibt es Beispielsweise eine eigene Medizintechnik die für die Mehrzahl der Medizinprodukte selbst die STK durchführt.


Gruß vom Rhein...
...Gregor

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