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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | med. Sauerstoff - Wartung und Fristen | 20 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 395034 | ||
Datum | 03.04.2007 22:30 MSG-Nr: [ 395034 ] | 14197 x gelesen | ||
Hi, es dreht sich um Folgendes: Man hört derzeit verschiedene Aussagen zum Thema "med. Sauerstoff in 2l-Gebinden zur Verabreichung an den sauerstoffbedürftigen Patienten". Meiner Meinung nach gibt es 2 Fristen, die zu beachten sind: 1) med. Sauerstoff ist 12 Monate haltbar und darf danach nicht mehr angewendet werden bzw. muss ausgetauscht werden 2) die Flasche muss nen gültigen TÜV haben, sonst wird se nicht mehr befüllt - entleeren kann ich noch Jetzt kommt die Aussage, dass der Sauerstoff, wenn die Flasche nicht angebrochen wurde (z.B. frisch gefüllt und versiegelt), nicht nur die 12 Monate haltbar ist, sondern länger!? Nun die Frage: Wer hat recht oder haben wir beide gar unrecht? Und am wichtigsten: WO steht DAS schwarz auf weiß? Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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