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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaFestzuschuss MTF7 Beiträge
AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz394947
Datum03.04.2007 17:43      MSG-Nr: [ 394947 ]4379 x gelesen

Hallo!

Hier wird dir geholfen...

Es sind für MTF 10.000 ?.
Als Neufahrzeug im Sinne der Förderbestimmungen wird auch ein Vorführfahrzeug anerkannt, sofern
- es nicht älter als 18 Monate ist,
- es nicht mehr als 10.000 km zurückgelegt hat,
- ein ggf. vorhandener Nebenantrieb (z.B. Drehleiter) nicht mehr als 200 Stunden in Betrieb war,
- die Bereifung und Lackierung neuwertig sind,
- eine Ablieferungsinspektion nach EN 1846 durchgeführt wurde,
- der Lieferant Garantie wie für ein Neufahrzeug leistet.

MfG
Daniel



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 03.04.2007 17:22 Carm7en 7g., Buch
 03.04.2007 17:43 Dani7el 7B., Westhofen
 03.04.2007 17:46 Dani7el 7B., Westhofen
 03.04.2007 18:28 Carm7en 7g., Buch
 03.04.2007 18:34 Dani7el 7B., Westhofen
 03.04.2007 18:38 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 05.04.2007 11:35 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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