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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Festzuschuss MTF | 7 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz | 394947 | ||
Datum | 03.04.2007 17:43 MSG-Nr: [ 394947 ] | 4379 x gelesen | ||
Hallo! Hier wird dir geholfen... Es sind für MTF 10.000 ?. Als Neufahrzeug im Sinne der Förderbestimmungen wird auch ein Vorführfahrzeug anerkannt, sofern - es nicht älter als 18 Monate ist, - es nicht mehr als 10.000 km zurückgelegt hat, - ein ggf. vorhandener Nebenantrieb (z.B. Drehleiter) nicht mehr als 200 Stunden in Betrieb war, - die Bereifung und Lackierung neuwertig sind, - eine Ablieferungsinspektion nach EN 1846 durchgeführt wurde, - der Lieferant Garantie wie für ein Neufahrzeug leistet. MfG Daniel | ||||
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