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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaNicht alles, was hinkt...30 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen394792
Datum02.04.2007 18:49      MSG-Nr: [ 394792 ]6709 x gelesen

Hi,


Geschrieben von Daniel HermannLaut §2, Absatz 1 der FwOVO beträgt die Mindestmannschaftsstärke einer Gemeindefeuerwehr 1/8. In Absatz 2 heisst es weiterhin das für taktische Einheiten (Fahrzeugbesatzung) eine Personal-Ausfallreserve in gleicher Stärke aufzustellen ist. Also muss auch wenn das LF der "Standard-Wehr" draussen ist der RW, GW-G, etc. immer noch mit eigenem Personal besetzt werden können.

Richtig. Wir sprechen von der Gemeindefeuerwehr und nicht von Standorten ;). Davon abgesehen, bedeutet ABC Ausbildung nicht nur die Besetzung eines einzigen Fahrzeuges, sondern auch die entsprechende qualifizierte Arbeit damit. An der Stelle habe ich mich wohl nicht ausreichend ausgedrückt.

Geschrieben von Daniel Hermann"1. Organisation, Stärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren richten sich nach dem Bedarf, der durch einen Bedarfs- und Entwicklungsplan ermittelt wird. Hierbei werden sowohl allgemeine Gefahren als auch besondere im Gemeindegebiet vorhandene Gefahrenbereiche erfasst. Die Mindestanforderungen für den Grundbrandschutz sind in der Anlage festgelegt."

Zu der TSA-Feuerwehr: Wenn, wie Du geschrieben hast, potentielle ABC-Lagen auftreten können, wäre das laut Anlage die Risikokategorie NBC 2. Und die Ausrüstungsstufe 1 sieht dafür ein LF 8/6 (jetzt ein LF 10/6) GG vor. Die Ausrüstungsstufe 1 gilt für die Hilfsfrist von 10 Minuten.


Wenn das so ist, dann befindet sich auch im Umkreis der Wehr kein GW-G wodurch Dein Eingangsbeitrag ad absurdum geführt ist. Es weiß wahrscheinlich jeder, was Heinz meinte. Wenns hier nur darum geht Recht zu haben und die Argumentationsschwächen des gegenüber zu nutzen, um eine gute Aussage unbedingt als falsch darstellen zu müssen. Bitte.. meinen Segen hast Du.

Von meiner Seite EOD, werde glücklich damit.

MfG

Ingo


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