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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Nicht alles, was hinkt... | 30 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 394788 | ||
| Datum | 02.04.2007 18:31 MSG-Nr: [ 394788 ] | 6713 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo Horn Und wenn im Ausrückebereich einer TSA Wehr potenielle ABC Lagen auftreten können, dann sollte sie zumindest grundsätzlich auch eine gewisse ABC Ausbildung haben, ja. (auch wenn sich da die Frage stellt, ob dann ein TSA noch das Mittel der Wahl ist..) In der FwOVO des Landes Hessen vom August 2001 steht in §1 (Grundsatzregelung) "1. Organisation, Stärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren richten sich nach dem Bedarf, der durch einen Bedarfs- und Entwicklungsplan ermittelt wird. Hierbei werden sowohl allgemeine Gefahren als auch besondere im Gemeindegebiet vorhandene Gefahrenbereiche erfasst. Die Mindestanforderungen für den Grundbrandschutz sind in der Anlage festgelegt." Zu der TSA-Feuerwehr: Wenn, wie Du geschrieben hast, potentielle ABC-Lagen auftreten können, wäre das laut Anlage die Risikokategorie NBC 2. Und die Ausrüstungsstufe 1 sieht dafür ein LF 8/6 (jetzt ein LF 10/6) GG vor. Die Ausrüstungsstufe 1 gilt für die Hilfsfrist von 10 Minuten. Die Organisation der Feuerwehren enthält auch die Ausbildung der FAs. Wird die Ausbildung am Standort nicht benötigt ist sie eigentlich laut HBKG nicht zulässig. Stell Dir mal vor was das Land an Mehrkosten tragen müsste, wenn jetzt in jeder Feuerwehr, die eventuell irgendwie mal in eine ABC-Lage kommen könnte, Personal für diesen Fall ausgebildet werden soll? Der Andrang an "Auszubildenden" würde die Kapazitäten der LFS sprengen. Auch stellt sich die Frage in wieweit ehrenamtliche Feuerwehrangehörige diesen Ausbildungsaufwand mittragen können. Deshalb wird sich von allein immer eine kleine Gruppe an speziell ausgebildeten Kräften bei einer FF bilden. Geschrieben von Ingo Horn Was spricht denn dagegen, aus dieser eine Reihe FA mit ABC Kenntnissen auszubilden, damit sie den GW-G mitbesetzen können, wenn die "Standard"wehr zu einem anderen Einsatz ausgerückt sein sollte? Laut §2, Absatz 1 der FwOVO beträgt die Mindestmannschaftsstärke einer Gemeindefeuerwehr 1/8. In Absatz 2 heisst es weiterhin das für taktische Einheiten (Fahrzeugbesatzung) eine Personal-Ausfallreserve in gleicher Stärke aufzustellen ist. Also muss auch wenn das LF der "Standard-Wehr" draussen ist der RW, GW-G, etc. immer noch mit eigenem Personal besetzt werden können. | ||||
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