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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Vorträge in Herrstein, war TSF-W auf Unimog | 43 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 394685 | ||
Datum | 02.04.2007 09:58 MSG-Nr: [ 394685 ] | 9677 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Weyrich Diese Aussagen habe ich nie bestritten. Sie wären anwendbar, wenn ein Klasse 3-Inhaber z.B. ein LF16/12 (13t zul. GG) fahren sollte. Hat aber mit dem Thema Überladung nix zu tun. Es geht um die Fahrzeuge, die mit 7,5 t eingetragen sind - und wo jeder wissen muss, dass die überladen sind. Geschrieben von Michael Weyrich Selbst wenn das in den Papieren als 7,5-Tonner eingetragene Fahrzeug 10t auf die Waage bringt, ist noch keinerlei Fahren ohne Fahrerlaubnis im Spiel. Lediglich Überladung, die natürlich auch bestraft wird, (je mehr, desto deutlicher) spätestens wenn das im Falle eines Unfalles festgestellt wird (und bei deutlichen Überladungen, die vor allem die 3,5-Tonnen-Klasse im Bereich TSF und KLF betreffen wird das mit Sicherheit dann festgestellt). Der Fahrer ist immer dran, der Halter (also in dem Falle erstmal der obere Verantwortliche der Behörde, auf die das Fahrzeug zugelassen ist) auch. Da ändert sich auch nix dran, ob es sich jetzt um einen 3,5-Tonner, einen 7,5-Tonner oder einen 13-Tonner handelt und unabhängig, welche Fahrerlaubnisklasse der Fahrer hat. Auch einen Klasse 2- bzw. C-Inhaber trifft die gleiche Strafe wie einen Klasse 3- bzw. C1-Inhaber, wenn er einen überladenen 7,5-Tonner (der als 7,5-Tonner in den Papieren eingetragen ist) fährt. Dir ist klar, dass dann dann ggf. sogar noch Vorsatz ist? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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