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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Vorträge in Herrstein, war TSF-W auf Unimog | 43 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 394597 | ||
Datum | 01.04.2007 20:17 MSG-Nr: [ 394597 ] | 9651 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Ulrich Cimolino wenn ich wissentlich ein Fahrzeug bewege, das ich nicht bewegen darf ist das natürlich Fahren ohne Führerschein Ohne Führerschein fahre ich, wenn ich den Lappen zu Hause vergessen habe. Ihr meint doch fahren ohne Fahrerlaubnis! Der Führerschein (Lappen, Karte) ist nur der schriftliche Nachweis einer Fahrerlaubnis die mir aufgrund eines Antrages sowie einer postiven Eignungsprüfung die durch eine anerkannte Prüfstelle durchgeführt wurde von einer Fahrerlaubnisbehörde für Fahrzeuge einer fest definierten Klasse erteilt wurde. Du kannst zum Beispiel einen Führerschein haben, aber keine Fahrerlaubnis ;-) Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! | ||||
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