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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Vorträge in Herrstein, war TSF-W auf Unimog | 43 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 394591 | ||
| Datum | 01.04.2007 19:53 MSG-Nr: [ 394591 ] | 9691 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Dafür geht ggf. der Fahrer, der Gerätewart, der Kdt, der Bürgermeister vor den Kadi, wenn z.B. das Fahrzeug überladen fährt, das ist kein Kavaliersdelikt, sondern - wie Arvid Graeger gestern bei meinem Vortrag ergänzte, für die Führungskräfte bei Wissen/Duldung nach unserem Wissen ein Straftatbestand. In der Hinsicht solltet ihr euch nochmal genau informieren, denn da gibt's unterschiedliche Meinungen. Für die Führerscheinklasse zählt ohne Ausnahme das zulässige Gesamtgewicht lt. Fahrzeugpapieren (siehe auch FeV, da ist nirgends von tatsächlichem Gewicht, sondern immer vom zulässigen Gesamtgewicht die Rede). Ist das Fahrzeug mit 7,5t eingetragen, reicht Klasse 3 bzw. C1 (Gleiches gilt natürlich für die 3,5t-Grenze im Bezug auf Klasse B). Ist das tatsächliche Gewicht höher, so ist das erstmal "nur" Überladung. Natürlich ist der Fahrer, aber auch der Halter für diese Überladung verantwortlich und haftbar, kann man ihm nachweisen, dass diese Überladung wissentlich stattgefunden hat, kann's natürlich umso teurer werden. Das ganze steigert sich natürlich, wenn's kracht und man evtl. noch einen Zusammenhang mit der Überladung nachweisen kann. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es aber trotzdem nicht. Wurde auch in anderen Foren unabhängig von der Feuerwehr schon vielfach diskutiert (u.a. auch auf Verkehrsportal.de). Gruß, Michael | ||||
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