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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRechte der Feuerwehr im Verkehr stärken!!31 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW394341
Datum31.03.2007 21:44      MSG-Nr: [ 394341 ]11748 x gelesen

Geschrieben von Christian Bergmanna. Nur weil es Baufirmen machen ist es in der Regel nicht auch legal,
b. gibt es Baufirmen die spezielle Schulungen zur Verkehrabsicherung anbieten und der Auftraggeber diese auch verlangt.

Folge des Ganzen: Dann gibt es dazu dann noch den Sicher I für Kreisstrassen und darunter, Sicher II für Bundesstrassen und Sicher III für BABen.

Worüber regt man sich noch gerade in Deutschland auf? Achja, diese komischen Baum I, Baum II, ... . Ist ja auch eine blöde Sache, wenn man für jeden Mist auf einmal einen Lehrgang haben muss.


Stimmt! Auch bei den Bauigeln ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig! Denen wird alles genau mittels eines Planes vorgegeben. Sind eigentlich nur noch Marionetten der Behörde!

Geschrieben von Christian BergmannIst Stillstand nicht auch verkehrslenkend?

Nein! Leiten, lenken und sperren sind Dinge für sich. Die Polizei darf sperren, nicht aber leiten und lenken. Bevor die Frage kommt! Der Unterschied zw. Leiten und Lenken ist folgender

Leiten: Ist das um was es hier geht
Lenken: Sind Maßnahmen der Verkehrsregelung mit Vorplanung ( z. B. die Tour de France in Deutschland ) Da wird ein Verkehrslenkungsplan aufgestellt um den öffentlichen Verkehr optimalst weiterlaufen zu lassen.

Geschrieben von Christian BergmannDas kann ja hoffentlich jeder, der eine in Deutschland ansässige Fahrschule besucht hat. Weil sonst wären sie ja sinnbefreit, wenn sie nur ein paar Polizisten und Feuerwehrhansel kennen.

NEIN! Das kann definitiv nicht jeder. Ich behaupte sogar, dass es Polizisten gibt, die das nicht können. Die Verkehrsregelung ist eine sehr schwierige Materie, welcher bei der Polizei mit extra Lehrgängen begegnet wird.

so long

Jürgen


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