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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechte der Feuerwehr im Verkehr stärken!! | 31 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 394341 | ||
Datum | 31.03.2007 21:44 MSG-Nr: [ 394341 ] | 11748 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Bergmann a. Nur weil es Baufirmen machen ist es in der Regel nicht auch legal, Stimmt! Auch bei den Bauigeln ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig! Denen wird alles genau mittels eines Planes vorgegeben. Sind eigentlich nur noch Marionetten der Behörde! Geschrieben von Christian Bergmann Ist Stillstand nicht auch verkehrslenkend? Nein! Leiten, lenken und sperren sind Dinge für sich. Die Polizei darf sperren, nicht aber leiten und lenken. Bevor die Frage kommt! Der Unterschied zw. Leiten und Lenken ist folgender Leiten: Ist das um was es hier geht Lenken: Sind Maßnahmen der Verkehrsregelung mit Vorplanung ( z. B. die Tour de France in Deutschland ) Da wird ein Verkehrslenkungsplan aufgestellt um den öffentlichen Verkehr optimalst weiterlaufen zu lassen. Geschrieben von Christian Bergmann Das kann ja hoffentlich jeder, der eine in Deutschland ansässige Fahrschule besucht hat. Weil sonst wären sie ja sinnbefreit, wenn sie nur ein paar Polizisten und Feuerwehrhansel kennen. NEIN! Das kann definitiv nicht jeder. Ich behaupte sogar, dass es Polizisten gibt, die das nicht können. Die Verkehrsregelung ist eine sehr schwierige Materie, welcher bei der Polizei mit extra Lehrgängen begegnet wird. so long Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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