News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechte der Feuerwehr im Verkehr stärken!! | 31 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 394324 | ||
Datum | 31.03.2007 21:14 MSG-Nr: [ 394324 ] | 11674 x gelesen | ||
Geschrieben von Georg Meerkatz § 9 Und da haben wir den Salat! Die Polizei ist nämlich auch strafverfolgend tätig und nicht nur zur Gefahrenabwehr. Umfasst dieser wunderbare §9 auch solche Mischbereiche? Leute! Bleibt mal auf dem Boden. Damit sind nach geltender Rechtsprechung andere im Einsatz beteiligte Feuerwehren gemeint. Das regelt den Fall, wenn zwei oder mehrere Feuerwehren im Einsatz sind. Dann hat der örtlich zuständige Einsatzleiter für diese die Einsatzleitung. Amen Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|