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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRechte der Feuerwehr im Verkehr stärken!!31 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW394268
Datum31.03.2007 19:25      MSG-Nr: [ 394268 ]11752 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerGeschrieben von Georg Meerkatz
Die Polizei ist dem Einsatzleiter Feuerwehr unterstellt bis zur Gefahrenabwehrung


Die Feuerwehr hat ggf. die TECHNISCHE Einsatzleitung bei der Gefahrenabwehr nach dem FwG! Daraus wird oftmals unrichtig abgeleitet, dass die Feuerwehr die gesamte Einsatzleitung hat. Für den Bereich der Strafverfolgung sowie für die allgemeine Gefahrenabwehr nach dem PolG hat die Polizei die Einsatzleitung, solange das Feuerwehrgesetz nichts spezielleres enthält ( Lex spezialis )

Dann kommt noch die Rettung und beansprucht die medizinische Einsatzleitung für sich!

Viele viele Einsatzleiter und alle wollen Chef sein.

so long

Jürgen


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