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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechte der Feuerwehr im Verkehr stärken!! | 31 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 394268 | ||
Datum | 31.03.2007 19:25 MSG-Nr: [ 394268 ] | 11752 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Geschrieben von Georg Meerkatz Die Feuerwehr hat ggf. die TECHNISCHE Einsatzleitung bei der Gefahrenabwehr nach dem FwG! Daraus wird oftmals unrichtig abgeleitet, dass die Feuerwehr die gesamte Einsatzleitung hat. Für den Bereich der Strafverfolgung sowie für die allgemeine Gefahrenabwehr nach dem PolG hat die Polizei die Einsatzleitung, solange das Feuerwehrgesetz nichts spezielleres enthält ( Lex spezialis ) Dann kommt noch die Rettung und beansprucht die medizinische Einsatzleitung für sich! Viele viele Einsatzleiter und alle wollen Chef sein. so long Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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