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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heute im TV: Ausgebrannte Feuerwehr – Freiw. ersticken in Richtlinien | 7 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 394200 | ||
Datum | 31.03.2007 15:43 MSG-Nr: [ 394200 ] | 4618 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk Ruzicka Woher soll ich das Recht nehmen jemanden der einen Lehrgang besucht hat nicht auch als GF einzusetzen? nehmen wir ein anderes Beispiel. Du hast einen FM, der irgend wann mal (ggfs. auf eigene Kosten) die FE Klasse C erworben hat. Er hat auch die Ausbildung zum Maschinisten absolviert. Du kommst aber als Kommandant nach Beurteilung seiner Fähigkeiten als Kraftfahrer zu dem Schluß, daß Du es Deiner Mannschaft, den Bürgern Deiner Stadt und Deinem Dienstherren nicht zumuten kannst, daß dieser Kamerad ein 13t-Einatzfahrzeug zu bewegen. Und sich dies auch durch intensiveres Üben nicht nachhaltig ändert. Also wirst Du ihm mitteilen, daß er zukünftig in kein Fahrzeug mehr vorne links einsteigen wird. Und zwar einfach nur, weil Du als Kommandant es so entschieden hast. Warum soll dies bei einer Tätigkeit mit Personalverantwortung in Form einer FüKraft anders sein? Geschrieben von Dirk Ruzicka Habt Ihr es so dicke? Würdest Du den o.g. Maschinisten ein Fahrzeug fahren lassen? Nein. Warum soll es dann bei einem GrFü der es nicht (oder nicht mehr) drauf hat anders sein? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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