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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechte der Feuerwehr im Verkehr stärken!! | 31 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 394112 | ||
Datum | 31.03.2007 12:26 MSG-Nr: [ 394112 ] | 11728 x gelesen | ||
Wo soll der Vorteil liegen? Sperren bis die Polizei kommt und dann von denen ggf. eine Regelung/Lenkung/Leitung des Verkehrs durchführen lassen. Es ist mir doch als Feuerwehr egal, ob der Verkehr läuft oder nicht. Oberste Prämisse ist für mich die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und das ist mit einer Sperrung voll erfüllt. Welche Auswüchse und Nachteile eine Regelungsbefugnis im Bereich der Verkehrslenkung haben kann ist bei den bayrischen Kollegen ersichtlich! Dort wird schon mal eine Feuerwehr zu Verkehrslenkungsmaßnahmen bei Veranstaltungen "missbraucht". Sollte die Feuerwehr auf Autobahnen den Verkehr regeln dürfen, dann sind da m. E. mehr Todesfälle zu beklagen als bisher bei Einsätzen ums leben gekommene Kameraden. Meines Wissens sind allein in Baden - Württemberg letztes Jahr 2 Polizeibeamte bei Lenkungsmaßnahmen auf der BAB ums Leben gekommen. Die Feuerwehr hat genügend Aufgaben und die Verkehrslenkung würde die ohnehin immer schwerer zu bewältigenden Aufgaben noch verschärfen. Meiner Meinung nach ist die Polizei ( gerade auf Autobahnen ) in der Regel immer als erstes vor Ort. Warum hier diese nicht in die Pflicht nehmen und die Lenkung einfordern? Sollte deren Kräfte nicht ausreichen, besteht z. B. in Baden - Württemberg die Möglichkeit den §9 PolG anzuwenden! § 9 Maßnahmen gegenüber unbeteiligten Personen (1) Gegenüber anderen als den in den §§ 6 und 7 bezeichneten Personen kann die Polizei ihre Maßnahmen nur dann treffen, wenn auf andere Weise eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht verhindert oder eine bereits eingetretene Störung nicht beseitigt werden kann, insbesondere wenn die eigenen Mittel der Polizei nicht ausreichen oder wenn durch Maßnahmen nach den §§ 6 bis 8 ein Schaden herbeigeführt würde, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. (2) Maßnahmen dieser Art dürfen nur aufrechterhalten werden, solange die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen. Dieser ermöglicht das Übertragen solcher Aufgaben auch auf die Feuerwehr, bis ausreichend Polizeikräfte vor Ort sind. Der Vergleich mit den Baufirmen hinkt auch ein wenig, da diese für ihr handeln eine Anordnung der zuständigen Behörde benötigen und diese über die Ausgestaltung der Maßnahmen entscheidet. Personell lenkend in den Verkehr eingreifen dürfen diese auch nicht! Wenn Einsätze planbar wären, dann könnten wir uns das ja auch anordnen und genehmigen lassen! ;-) Für mich ist die derzeitige Regelung ausreichend. Es muss nicht immer für alles ein Gesetz geben! so long Captain Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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