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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heute im TV: Ausgebrannte Feuerwehr ? Freiw. ersticken in Richtlinien | 34 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 394081 | ||
Datum | 31.03.2007 10:32 MSG-Nr: [ 394081 ] | 9860 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Heidenreich Wäre dies dann Rechtens und ist das auch so gewollt oder gilt das (recht unsinnige und ich nehme auch an)weit verbreitete vorgehen nach dem Motto: "EINMAL GrFü IMMER GrFü"? Ja. Wer ernennt, kann auch abberufen. Und in Ba-Wü ist die Ernennung wenn die Gemeinde die "Mustersatzung" übernommen hat sogar von Anfang an zeitlich befristet. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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