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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sicher zur Schule, aber weiterhin unsicher zur Feuerwehrwache? | 18 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 394037 | ||
Datum | 30.03.2007 22:14 MSG-Nr: [ 394037 ] | 8038 x gelesen | ||
Geschrieben von Dennis Edner Die Blaulichter wird es nicht geben dass steht fest, Allerindgs gäbe es doch noch andere Farben. Man könnte also zB rote Blinklichter an Privatfahrzeugen von HOs erlauben und dass in der StVO verankern. Und ich sag immer. Keine Macht den Drogen... Ist es schon wieder so weit? Was soll das rote Blitzdings denn aussagen "Bringt Eure Kinder in Sicherheit - Hier rast ein Rettungsrambo"? Wir rücken dann aus, wenn wir in erforderlicher Stärke am Feuerwehrhaus sind. Und wenn das verklehrsbedingt länger dauert, dann dauert es eben länger. Für die Frage der Hilfsfristen ist der Träger der Feuerehr (=Gemeinde) verantwortlich, nicht der einzelne Feuerwehrmann. Also brauche ich auch kein Blitzdings, keinen Dachaufsetzer,... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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