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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heute im TV: Ausgebrannte Feuerwehr ? Freiw. ersticken in Richtlinien | 34 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 394016 | ||
Datum | 30.03.2007 20:15 MSG-Nr: [ 394016 ] | 9867 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Werner Greif Zumal (je nach Laufbahnverordnung) nur derjenige z.B. (von der FF) zum Wehrleiter gewählt (und von der Gemeinde) ernannt werden kann, der vorher die je nach Größe der FF notwendige Qualifikation erworben hat ! Nö. In RLP kann z.B. jeder, der zumindest die Qualifikation für die darunterliegende Ebene hat, zu einem Amt gewählt werden. Die für dieses Amt nötige Ausbildung ist dann innerhalb 2 Jahre nachzuholen. Gruß, Michael | ||||
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