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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heute im TV: Ausgebrannte Feuerwehr ? Freiw. ersticken in Richtlinien | 34 Beiträge | ||
Autor | Wern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt | 393991 | ||
Datum | 30.03.2007 17:22 MSG-Nr: [ 393991 ] | 9883 x gelesen | ||
Zumal (je nach Laufbahnverordnung) nur derjenige z.B. (von der FF) zum Wehrleiter gewählt (und von der Gemeinde) ernannt werden kann, der vorher die je nach Größe der FF notwendige Qualifikation erworben hat ! Außerdem gibt es (ich denke, in jeder FF) mehr Führungskräfte als nur deeeen Wehrleiter ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner Greif | ||||
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