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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaHeute im TV: Ausgebrannte Feuerwehr ? Freiw. ersticken in Richtlinien34 Beiträge
AutorWern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt393991
Datum30.03.2007 17:22      MSG-Nr: [ 393991 ]9883 x gelesen

Zumal (je nach Laufbahnverordnung) nur derjenige z.B. (von der FF) zum Wehrleiter gewählt (und von der Gemeinde) ernannt werden kann, der vorher die je nach Größe der FF notwendige Qualifikation erworben hat !
Außerdem gibt es (ich denke, in jeder FF) mehr Führungskräfte als nur deeeen Wehrleiter ;-)


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Werner Greif

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