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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Feuerlöscher | 10 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 393803 | ||
Datum | 29.03.2007 18:26 MSG-Nr: [ 393803 ] | 5951 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Müller Hallo, Wenn, dann steht im deutschen Recht höchstens daß man einen braucht, was man nicht braucht, wird nicht erwähnt. Normales Wohnhaus, nicht gewerblich genutzt? Ist in der Baugenehmigung eine entsprechende Auflage gemacht worden? Wenn dort nichts drin steht, dann üblicherweise nicht. Hing irgendwo mal ein Feuerlöscher, welche Beheizugsart hat das Objekt? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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