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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Stärke Sicherheitswache | 9 Beiträge | ||
| Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern | 393689 | ||
| Datum | 29.03.2007 11:33 MSG-Nr: [ 393689 ] | 5764 x gelesen | ||
Mahlzeit, Du hast Post. @ alle Ausbundesländer: Es gibt in Bayern ein Merkblatt, herausgegeben von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg, über Sicherheitswachen mit Angaben bzw. Anhalt zu Stärke und Ausrüstung. (Auch für Niederbayern anwendbar! SCNR ;-)) Übrigens: Es ist zu erwarten, dass es auch in Niederbayern mehrere Feuerwehren gibt und eine gut ausgebildete Führungskraft den sicherzustellenden Grundschutz nicht vergisst. Die Nachalarmierung der Nachbarwehr ist AFAIK nicht verboten (Hau ab! Des is unner Feuer!) Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz | ||||
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