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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Chaos der Deregulierung - war: BGV A2 (VBG4) - Prüfung ortsveränd.... | 7 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 393658 | ||
Datum | 29.03.2007 10:10 MSG-Nr: [ 393658 ] | 4525 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Rainer Harmsen In Deutschland tut man sich allgemein schwer, etwas selbst zu regeln, da der deutsche Michel es gewöhnt ist, jeden Handgriff durch Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen vorgekaut bekommen zu müssen. Die erste Frage ist immer: Wo steht das? Wo kann ich das nachlesen? Jeder sucht nach irgendeinem Anhaltspunkt. Das sind dann aber im Regelfall genau die, die sich über die Bürokratie in diesem Land aufregen. Der vielzitierte GMV sollte einem eigentlich sagen, dass man nicht anderer Leute Eigentum beschmieren darf. Weil das aber im StGB nicht ganz ausdrücklich steht, hat z.B. Thüringen eine eigene Verordnung dazu erlassen, nämlich die "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Bekämpfung von Veränderungen des Erscheinungsbildes einer fremden Sache durch Aufbringung von Graffiti (Thüringer Graffiti-Gefahrenabwehrverordnung - ThürGraffGefAbwVO)" vom 26. Mai 2004. Die hat vier Paragraphen und es steht eigentlich nur drin, dass es verboten ist, anderer Leute eigentum zu beschmieren. Wäre ich jetzt nie draufgekommen.... Ist aber offenbar nötig, weil der Deutsche alles detailliert geregelt haben will. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | ||||
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