alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


gesunder Menschenverstand
Strafgesetzbuch
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaChaos der Deregulierung - war: BGV A2 (VBG4) - Prüfung ortsveränd....7 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio393658
Datum29.03.2007 10:10      MSG-Nr: [ 393658 ]4525 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Rainer HarmsenIn Deutschland tut man sich allgemein schwer, etwas selbst zu regeln, da der deutsche Michel es gewöhnt ist, jeden Handgriff durch Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen vorgekaut bekommen zu müssen. Die erste Frage ist immer: Wo steht das? Wo kann ich das nachlesen? Jeder sucht nach irgendeinem Anhaltspunkt.

Das sind dann aber im Regelfall genau die, die sich über die Bürokratie in diesem Land aufregen.
Der vielzitierte GMV sollte einem eigentlich sagen, dass man nicht anderer Leute Eigentum beschmieren darf. Weil das aber im StGB nicht ganz ausdrücklich steht, hat z.B. Thüringen eine eigene Verordnung dazu erlassen, nämlich die "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Bekämpfung von Veränderungen des Erscheinungsbildes einer fremden Sache durch Aufbringung von Graffiti (Thüringer Graffiti-Gefahrenabwehrverordnung - ThürGraffGefAbwVO)" vom 26. Mai 2004. Die hat vier Paragraphen und es steht eigentlich nur drin, dass es verboten ist, anderer Leute eigentum zu beschmieren. Wäre ich jetzt nie draufgekommen.... Ist aber offenbar nötig, weil der Deutsche alles detailliert geregelt haben will.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.179


Chaos der Deregulierung - war: BGV A2 (VBG4) - Prüfung ortsveränd.... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt