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Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaSind freiwillige Feuerwehrleute Mitarbeiter des Trägers ?6 Beiträge
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW393597
Datum28.03.2007 22:16      MSG-Nr: [ 393597 ]3960 x gelesen

Geschrieben von Carmen FuchsSind freiwillige Feuerwehrleute Mitarbeiter im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung?

GUV V A1, siehe §2 Abs. 1:

>>Allgemeine Anforderungen

§ 2. (1) Der Unternehmer hat Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsun-
fällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie
für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Er hat insbesondere Einrichtungen
bereitzustellen und Anordnungen zu treffen, die den Bestimmungen dieser
Unfallverhütungsvorschrift, den für ihn sonst geltenden Unfallverhütungs-
vorschriften und im Übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechni-
schen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. <<

Unter die letzteren Begrifflichkeiten würde ich die BetrSichV durchaus einordnen.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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