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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Sind freiwillige Feuerwehrleute Mitarbeiter des Trägers ? | 6 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 393597 | ||
Datum | 28.03.2007 22:16 MSG-Nr: [ 393597 ] | 3960 x gelesen | ||
Geschrieben von Carmen Fuchs Sind freiwillige Feuerwehrleute Mitarbeiter im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung? GUV V A1, siehe §2 Abs. 1: >>Allgemeine Anforderungen § 2. (1) Der Unternehmer hat Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsun- fällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Er hat insbesondere Einrichtungen bereitzustellen und Anordnungen zu treffen, die den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift, den für ihn sonst geltenden Unfallverhütungs- vorschriften und im Übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechni- schen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. << Unter die letzteren Begrifflichkeiten würde ich die BetrSichV durchaus einordnen. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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