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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrteile im Unfall-Prozess von Wolmistedt gesprochen23 Beiträge
AutorStef8an 8W., Mönchengladbach / Nordrheinwestfalen393103
Datum26.03.2007 11:54      MSG-Nr: [ 393103 ]16017 x gelesen
Infos:
  • 26.03.07 Wolmirstedt: Urteil im Prozeß zum Unfall mit Feuerwehrfahrzeug
  • 26.03.07 Newsmeldung MDR 1

  • Hallo,

    Geschrieben von Andreas Brossmannst eigentlich egal, wie viele Tagessätze es sind. Der Betrag ist entscheidend.

    So ganz egal ist das nicht.

    Siehe hier Quelle wikipedia

    Im alltagssprachlichen Sinne versteht man unter "vorbestraft" stattdessen eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe, oder aber mehrere Verurteilungen, unabhängig von deren Höhe, da geringere Strafen nicht im "polizeilichen" Führungszeugnis erscheinen, das man sich auch selbst zur Kontrolle gegen Gebühr zusenden lassen kann. Alle Strafen werden dagegen trotzdem im Bundeszentralregister, mit Sitz in Bonn, eingetragen, das der Strafrichter einsehen kann. Allein dieses Register ist maßgeblich, um zu beurteilen, ob jemand im juristischen Sinne als vorbestraft gilt, oder nicht.

    Gruß

    Stefan


    MkG

    Stefan Wrage

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