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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Urteile im Unfall-Prozess von Wolmistedt gesprochen | 23 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8W., Mönchengladbach / Nordrheinwestfalen | 393103 | ||
| Datum | 26.03.2007 11:54 MSG-Nr: [ 393103 ] | 16017 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Andreas Brossmann st eigentlich egal, wie viele Tagessätze es sind. Der Betrag ist entscheidend. So ganz egal ist das nicht. Siehe hier Quelle wikipedia Im alltagssprachlichen Sinne versteht man unter "vorbestraft" stattdessen eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe, oder aber mehrere Verurteilungen, unabhängig von deren Höhe, da geringere Strafen nicht im "polizeilichen" Führungszeugnis erscheinen, das man sich auch selbst zur Kontrolle gegen Gebühr zusenden lassen kann. Alle Strafen werden dagegen trotzdem im Bundeszentralregister, mit Sitz in Bonn, eingetragen, das der Strafrichter einsehen kann. Allein dieses Register ist maßgeblich, um zu beurteilen, ob jemand im juristischen Sinne als vorbestraft gilt, oder nicht. Gruß Stefan MkG Stefan Wrage | ||||
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