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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Urteile im Unfall-Prozess von Wolmistedt gesprochen | 23 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 393098 | ||
| Datum | 26.03.2007 11:43 MSG-Nr: [ 393098 ] | 16092 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Brossmann Ist eigentlich egal, wie viele Tagessätze es sind. Nein. Ist es gerade nicht. Weil sich nur an der Anzahl der Tagessätze die "schwere" der Strafe ablesen läßt. Der Wert des Tagessatzes wiederum ist nur abhägig von der Einkommenssituation und sagt wiederum nichts über die Schwere der Strafe aus (sondern nur darüber, wieviel jemand sonst so ca. verdient...). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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