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RubrikFeuerwehr + Internet zurück
ThemaRechtliches zum Thema F-Homepage21 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio393038
Datum25.03.2007 23:00      MSG-Nr: [ 393038 ]9936 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Christian DüsingWenn also die Familie Budenheim aus Großbritannien die Adresse www.budenheim.co.uk registriert, kann meine tolle Heimatgemeinde dagegen klagen?

Das halte ich in dem Fall für sehr unwahrscheinlich, da die Familie Budenheim ein ebenso starkes Recht hat wie die Gemeinde und man üblicherweise dann von "first come first served" ausgeht.
Anders war aber z.B. der Heidelberg Fall, wo die Heidelberger Druckmaschinen AG die Domain heidelberg.de (Heidelberg ist eine eingetragene Marke der Heidelberger Druckmaschinen AG) an die Stadt Heidelberg abtreten musste. Heute tritt die Stadt unter .de auf und die Firma unter .com.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

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