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RubrikEinsatz zurück
ThemaUS-Militärpolizei behindert Rettungsarbeiten60 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen392278
Datum20.03.2007 20:24      MSG-Nr: [ 392278 ]14104 x gelesen

Es sei denn, es liegen „besondere“ milit. Interessen wie zum Beispiel Geheimhaltung vor.

Wasserwerk = kritische Infrastruktur

Wie sieht das beschießen von Fahrzeugen ziviler Hilfsdienste eigentlich unter Berücksichtigung der Genfer Konvention aus?

Greift hier nicht.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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