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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRausgeschmissen40 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8P., Kiel / Schleswig Holstein392192
Datum20.03.2007 13:13      MSG-Nr: [ 392192 ]18126 x gelesen

Hallo
Ein bißchen schwer zu lesen das Ganze.

Was ich nicht verstehe ist, dass der Wehrvorstand eure Vorschläge ablehnt.
Wenn aus der Wehr Vorschläge für die Gruppenführerwahl fristgerecht und mit den entsprechenden Unterschriften eingehen, dann wählt die Mitgliederversammlung die Gruppenführer, wie sie auch den Rest des Wehrvorstandes gewählt hat und nicht der Wehrvorstand selbst. (Laut Brandschutzgesetz S-H. §10.)
Diese Mitgliederversammlung ist ebenfalls fristgerecht einzuberufen und die Beschlußfähigkeit ist festzustellen.
Um genaueres sagen zu können, musst du mal die Satzung deiner Wehr posten.

Also, das Ganze ist ein bißchen unklar ohne zusätzliche Info.

MkG
Christoph Pries



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