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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rausgeschmissen | 40 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 392180 | ||
Datum | 20.03.2007 11:24 MSG-Nr: [ 392180 ] | 18122 x gelesen | ||
Spätestens beim laufenden Widerspruchsverfahren wird allerdings die Behörde die von dir genannten Fehler nach Möglichkeit heilen oder einen abgeänderten Bescheid erlassen. Die Widerspruchsbehörde wird auch erstmal hierzu raten. Mit einem Bescheid, der das Papier auf dem er steht nicht wert ist, wird man in den seltensten Fällen bis zum VwG gehen. Aber das geht jetzt etwas OT. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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