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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRausgeschmissen40 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz392178
Datum20.03.2007 11:14      MSG-Nr: [ 392178 ]18328 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Sebastian Kruppunwirksam wird der Bescheid durch die von dir genannten Gründe nicht (bzw. nicht direkt).

Gut, der Bescheid ist nun geschrieben und zugestellt, gültig. Betreffende Person legt Widerspruch ein, aufschiebende Wirkung. Widerspruch wird abgewiesen, ab vors Verwaltungsgericht.
Wenn mehrere oder auch nur eine der genannten Gründe zutrifft, wird jeder Richter der Verwaltung einen solchen Bescheid um die Ohren hauen.

Gruß vom Berg

Jakob


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