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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaEhrenamtliche bei der BF196 Beiträge
AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg392160
Datum20.03.2007 09:35      MSG-Nr: [ 392160 ]166154 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerIch auch. Mir geht es auch nicht darum, daß jemand jede Woche 10 Überstunden unbezahlt machen soll.
Wenn aber mal ein Kollege krankheitsbedingt, familienbedingt,... kurzfristig ausfällt sollte es m.E. möglich sein dieses aufzufangen ohne dadurch gleich über die Frage "und wann kann ich das abfeiern/ bekomme ich das zusätzlich bezahlt?" eine flexible Lösung auszuhebeln.



Aber wo ist denn der Unterschied zwischen kurzfristigem Einspringen und geplantem Dienst? Es wird in beiden Fällen eine Arbeitsleistung erbracht. Diese Arbeitsleistung muss dann auch entweder vergütet werden oder durch abfeiern abgegolten werden können.



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