Geschrieben von Jakob TheobaldDen Bescheid ganz genau lesen. Da muss alles Stimmen. Oft werden hier Formfehler gemacht bei denen man Lachanfälle bekommt. Beispiele:
1. ungenügend Personifiziert
2. falsche oder keine Angabe zu Gründen
3. keine Rechtsbehelfsbelehrung
4. nich juristisch fassbare Gründe
5. schlicht unwahre Behauptungen
6. im Vorfeld hat keine Anhörung stattgefunden
Das sind nun erst mal die Hauptgründe. Lachanfälle sind das eine, aber man muss dabei sagen, unwirksam wird der Bescheid durch die von dir genannten Gründe nicht (bzw. nicht direkt).
Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de
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