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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ehrenamtliche bei der BF | 196 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 392071 | ||
Datum | 19.03.2007 16:21 MSG-Nr: [ 392071 ] | 166212 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam Zumindest ist es gute Sitte, dass in den Arbeitsverträgen, in denen der Satz "Jede Mehrarbeit ist über das Grundgehalt abgegollten" steht, auch dementsprechende Grundgehälter eingetragen werden (ja ich weiß, die sinken...). Und zwar rapide ;-) enn man teilweise her geht und das auf Stunden umrechnet kommt man manchmal auf weniger als eine gewerbliche Kraft die regelmäßig im Bereich der Überstunden mit Zuschlägen arbeitet. Geschrieben von Andreas Bräutigam Ich kann jedenfalls gut damit leben, wenn GRUNDSÄTZLICH (auch bei Alimentation) eine bestimmte Menge Arbeitszeit gegen eine bestimmte Menge Geld getauscht wird. Ich auch. Mir geht es auch nicht darum, daß jemand jede Woche 10 Überstunden unbezahlt machen soll. Wenn aber mal ein Kollege krankheitsbedingt, familienbedingt,... kurzfristig ausfällt sollte es m.E. möglich sein dieses aufzufangen ohne dadurch gleich über die Frage "und wann kann ich das abfeiern/ bekomme ich das zusätzlich bezahlt?" eine flexible Lösung auszuhebeln. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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