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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sparmodell für Feinstaub-Plakette? | 10 Beiträge | ||
Autor | Fran8k S8., Kirchheim unter Teck / BW | 391737 | ||
Datum | 18.03.2007 12:57 MSG-Nr: [ 391737 ] | 6031 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Gräfer Bedauere, aber [...] das ist ein heikles Thema, bei dem man sehr vorsichtig sein muss. Stimmt. Wärst Du mal vorsichtig geblieben und hättest Dich vorher schlau gemacht ;-) *scnr* Aber (kleiner Trost): Du bist in guter (oder gar bester?) Gesellschaft. Solange ein interkommunaler IT-Dienstleister für zig Landkreise auf seiner Muster-Seite zum Thema Feinstaub noch schreiben kann: Ausgenommen von dieser Verordnung sind [...] Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVZO in Anspruch genommen werden können (z.B. Blaulicht)und das alle zugehörigen Landkreise (ergänzt um die jeweils individuellen Kontaktdaten und Bankverbindungen) einfach so online ins www stellen, müssen Du und ich das als juristische Laien auch nicht so wirklich richtig verstanden haben... ;-) Schönen Sonntag Frank P.S.: wenn es nun in eine STVO/STVZO/Dachaufsetzer/weiß-es-besser-Debatte münden sollte, wäre ich über eine Abspaltung des Threads dankbar. Das Thema Feinstaubverordnung ist doch einfach zu schön, um davon getrübt zu werden. Danke. :-) | ||||
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