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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSparmodell für Feinstaub-Plakette?10 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz391725
Datum18.03.2007 11:56      MSG-Nr: [ 391725 ]5961 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Andreas GräferSoweit mir bekannt ist, kann ich mit eingeschaltetem Blaulicht UND Signalhorn Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn die anderen verkerhsrteilnehmer sie mir gewähren!

Mal wieder einer, der Sonderrechte und Wegerechte nicht auseinanderhalten kann. Die Müllabfuhr hat auch Sonderrechte, ich habe aber noch kein Müllauto mit Blaulicht und Horn gesehen...
Lies dir mal die StVO §§35 und 38 nochmal genau durch.

Geschrieben von Andreas GräferWie soll ein anderer Verkehrsteilnehmer erkennen , dass du gerade - ohne Blaulicht und Signalhorn - auf dem Weg zu einer Einstatzstelle bist? Bei uns ist das klar geregelt, auf der Fahrt zur Feuerwehr, nach der Alarmierung,ist für uns die STVO bindend: Wenn da 30 ist fahren wir 30 und bei 'ner roten Ampel bleiben wir stehen.

Da leider die meisten Leute Schwierigkeiten mit dem auseinanderhalten von Sonder- und Wegerecht haben, ist das die einfachste und wirkungsvollste Lösung. Viele schalten nämlich dann den Verstand ab und brettern in einer 30er-Zone gleich mit 80 durch und donnern unter lautem Gehupe mit Warnblinkanlage über eine rote Ampel.

Geschrieben von Andreas GräferSicherlich gibt es auch hier und da Ausnahmen - eine ist z. B. dass wir theoretisch auch ein CE-Fahrzeug ohne entsprechenden Führerschein auf dem Weg zur Einstazstelle fahren dürften, WENN Leib und Leben in Gefahr ist, aber kein entsprechender Fahrer vor Ort ist. Aber wie bekommst du die Karre wieder auf die Wache, wenn die Notlage abgewendet worden ist??? Da ist das ganz ordinäres Fahren ohne Führerschein.

Diese genannte Ausnahme wirst du in der StVO nicht finden. Zwar befreit die FeV im §74 auch die Feuerwehren von den Vorschriften hierzu, einige Bundesländer haben aber dazu klare Statements hinterlassen, die eben diese Ausnahmen in ihren Gebieten einschränken. Da wird dann eindeutig geregelt, dass der richtige Führerschein IMMER vorhanden sein MUSS. Also vergiß am besten ganz schnell diese Ausnahme, die greift in den wenigsten Fällen, in denen sie angewendet werden könnte und die Konsequenzen gehen immer auch mit dem Fahrer heim...

Geschrieben von Andreas GräferUnd bezogen auf die Plaketten der Feinstaubregelung - wer zwingt dich im Falle einer Alarmierung mit dem Auto zur Wache zu fahren, du kannst auch laufen, mit dem Fahrrad fahren, ... vielleicht hast' ja auch 'nen Pferd das du nehmen kannst.

Die Feinstaubregelung zu umgehen halte ich prinzipiell erstmal für einen Verstoß gegen die StVO, da man sich eben nicht an die betreffenden Beschilderungen hält. Dies fällt also dann, ebenso wie z.B. das verbotswidrige Benutzen einer Anliegerstraße auf dem Weg zum Gerätehaus im Falle einer Alarmierung unter die Sonderrechte, von denen man ja im Einsatzfalle unter gewissen Bedingungen Gebrauch machen kann.

Gruß,
Michael



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