Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Darf der Leistungsnachweis entfallen wenn mann genug im Einsatz war ? | 15 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 391563 |
Datum | 16.03.2007 18:41 MSG-Nr: [ 391563 ] | 6455 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Wilhelm GrotheerKann das jemand bestätigen?
Wenn Dir die FwDV 7 reicht?
Diese sagt in Abschnitt 6: "Die Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren."
Nur sollte man sich dabei die Tabelle in Abschnitt 6 genau anschauen, welche die Inhalte der Aus- und Fortbildung wiedergibt.
Da sind Sachen drin, also wenn ich die alle in einem Jahr im Einsatz erleben müßte (Eigennotfall Fremdnotfall,..), dann wüßte ich nicht, ob ich noch Atmemschutz machen wollte ;-)
Sprich: Nur mal bei einem Wohnungsbrand Feuer aus machen oder Personensuche reicht gerade nicht aus. Erst recht nicht noch simplere Tätigkeiten.
Was auf keinen Fall ersetzt werden kann ist die jährliche Belastungsübung.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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