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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Neues zGG für TSF | 67 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 391334 | ||
| Datum | 15.03.2007 10:15 MSG-Nr: [ 391334 ] | 23639 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob Theobald Wenn Du im Besitz der Fahrerlaubnis für die Klasse B und E bist, dann führst Du auch ein Fahrzeug ohne Anhänger (<3,5 to) mit dem BE Führerschein. Du kannst ja nicht anders da Du ja beide Klassen in deiner Fahrerlaubnis eingetragen hast.So denk ich mir das auch, schon allein weil der BE ja den B als Voraussetzung hat. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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