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| Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
| Thema | Lehrgangsvoraussetzungen NRW | 7 Beiträge | ||
| Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 390902 | ||
| Datum | 12.03.2007 19:18 MSG-Nr: [ 390902 ] | 5145 x gelesen | ||
Hallo Klaus, also in NRW gilt dieser Runderlaß: http://www.idf.nrw.de/download/normen/rderlass_im_20051221.pdf mit diesen Lernzielen http://www.idf.nrw.de/download/normen/rderlass_im_20051221_lernziele.pdf Hab da nichts gefunden zu deinem speziellen Problem. Da in NRW eingeführt gilt in NRW die FwDV 2. Laut dieser muss der Truppmann Teil 1 absolviert sein und man soll den Sprechfunker vorher abgeschlossen haben. Ich kann also nachvollziehen, wenn das gefordert wird. Besonders wenn genug Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
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