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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Zweckbindung gespendeter Ausrüstung vs. Schließung | 14 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 390742 | |||
Datum | 11.03.2007 22:18 MSG-Nr: [ 390742 ] | 5554 x gelesen | |||
Ja - und ich wollte auch nur deutlich machen, was passieren kann, wenn ein Bürgermeister eine zweckgebundene - bzw. an eine bestimmte Feuerwehr gebundene - Spende zwar annimmt, sie aber einem anderen Zweck zuführt. 1. Jo, aber wir reden hier nicht von einer Spende sondern von Sponsoring. D.h. die Motivation des Vertragspartners ist in erster Linie wohl nicht ideeller sondern materieller Art. 2. Einer anderen Feuerwehr kommt es ja nicht zugute, sondern nur einem anderen Standort der selben Wehr . Wäre ja auch etwas doof das Gerät irgendwo rumliegen zu lassen wo es keine FA, kein Fahrzeug und vermutlich in absehbarer Zeit wohl auch kein Gerätehaus mehr gibt weil der Standort geschlossen wurde. Man sollte also wohl darauf achten unter welchen Bedingungen man ein Sponsoring eingeht oder sich was spenden läßt. 3. Der Bürgermeister kann die Leutchens aus deinem Beispiel auch Pinseln lassen. Wäre nur dumm wenn die Schule dann kurz darauf durch den Gemeinderat dicht gemacht würde. In diesem Fall wäre es für den Bürgermeister wohl sinnvoller darauf hinzuwirken, daß woanders gestrichen wird. MkG Marc
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