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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zweckbindung gespendeter Ausrüstung vs. Schließung | 14 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 390717 | ||
Datum | 11.03.2007 20:25 MSG-Nr: [ 390717 ] | 5499 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob Theobald Denn zur unterbringung müssen dann am Fahrzeug wesentliche Bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Das sieht man nicht so gerne. Das ist durchaus ein nachvollziehbares Argument, traf aber bei uns nicht zu, da die Beschaffung bereits bei der Planung des Fahrzeugs einkalkuliert wurde und der entsprechende Platz dafür somit vorhanden war. Geschrieben von Jakob Theobald Wie sieht es dann mit den Verantwortlchkeiten aus, wenn das Fahrzeug "spendenbedingt" überladen wird, glaube ja nicht das dies vorkommt, aber wenn? In unserem Fall wurde die Erlaubnis zum Einbau an bestimmte Bedingungen geknüpft, die in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten wurden. U.a. heißt es darin sinngemäß: Das zGG des Fahrzeugs darf durch die Anschaffung weder jetzt noch in Zukunft überschritten werden. Das bedeutet u.a. auch, dass vereinseigene Gerätschaften raus müssten, falls eine künftige Anschaffung der Gemeinde das zGG sprengen würde. Gruß Peter | ||||
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