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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Zweckbindung gespendeter Ausrüstung vs. Schließung | 14 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 390699 | |||
Datum | 11.03.2007 19:26 MSG-Nr: [ 390699 ] | 5575 x gelesen | |||
Der FW-Verein ist und bleibt Eigentümer und trägt auch alle Folgekosten incl. Kosten für Ausbildung der FA. Alles andere, insbesondere ein Eigentumsübergang auf die Gemeinde, wäre für uns nicht in Frage gekommen. Löblich wie das bei euch abläuft. Vermutlich dürfte dieses aber in der Fläche eher Seltenheitswert haben. Welche Regelungen wurden bei euch bezüglich Beschädigung oder Verlust der Ausrüstungsgegenstände getroffen? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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