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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Zweckbindung gespendeter Ausrüstung vs. Schließung | 14 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 390697 | |||
Datum | 11.03.2007 19:21 MSG-Nr: [ 390697 ] | 5599 x gelesen | |||
Eine sponsorenfinanzierte WBK für bessere Karten beim Schließungsroulette. Sponsoring... *arrrggghhh* Kann die WBK von den Sponsoren oder Förderverein mit entsprechenden Auflagen zur Verfügung gestellt werden oder kann man sie nur der "Feuerwehr der Kommune XY" übergeben, welche sie dann z.B. auch einem anderen Standort zuteilen kann? Sponsoring ist ein Geschäft - eine Leistung für eine andere Leistung. Wenn sowas stattfindet gibt es ja wohl einen Vertrag zwischen der Kommune und dem Sponsor. In diesem sollten eigentlich alle für diesen Geschäftsvorfall notwendigen Eckdaten festgehalten worden sein. Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht (im Grundsatz auch für Gemeinden - natürlich mit gewissen Einschränkungen) könnte man auch festlegen wo diese WBK genutzt werden soll. Aber mal ganz ehrlich: Der Bürgermeister, der einen solchen stark eingrenzenden Vertrag unterschreibt, gehört von seinen Gemeindeparlamentariern gepeitscht... MkG Marc P.S. Übrigens ist so etwas zur Standortsicherung eine mehr als lächerliche Maßnahme.
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