News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zweckbindung gespendeter Ausrüstung vs. Schließung | 14 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 390693 | ||
Datum | 11.03.2007 19:19 MSG-Nr: [ 390693 ] | 5678 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob Theobald Aber mal richtig ans Pferd. Wenn jemand der Feuerwehr Ausrüstung spendet, geht diese Ausrüstung in das Eigentum des TRägers der Feuerwehr, sprich Gemeinde, über. Wohl eher selten. Die Spenden gehen ja meist nicht an die Gemeinde, sondern an einen Förderverein bzw. Feuerwehrverein, der dann die Gerätschaft beschafft. Wenn dieser Verein das Teil dann der Gemeinde schenkt, ist dies wohl an Dummheit nicht zu überbieten. Es wird der gemeindlichen FW zur Nutzung überlassen und bleibt im Eigentum des Vereins. Lief bei uns bei einer größeren Anschaffung im letzten Jahr folgendermaßen: Das Geld stammte zum größten Teil aus zweckgebundenen Spenden an den FW-Verein. Der Verein holte sich von der Gemeinde die Genehmigung, das Gerät auf dem LF zu verladen und beschaffte es anschließend. Der FW-Verein ist und bleibt Eigentümer und trägt auch alle Folgekosten incl. Kosten für Ausbildung der FA. Alles andere, insbesondere ein Eigentumsübergang auf die Gemeinde, wäre für uns nicht in Frage gekommen. Gruß Peter | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|