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Wärmebildkamera
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaZweckbindung gespendeter Ausrüstung vs. Schließung14 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz390682
Datum11.03.2007 18:27      MSG-Nr: [ 390682 ]5716 x gelesen

Hallo!

Sponsoring für Feuerwehr in allen Ehren, aber was ist mit den Folgekosten? Werden diese auch von den Sponsoren getragen oder von der Gemeinde?

Aber mal richtig ans Pferd. Wenn jemand der Feuerwehr Ausrüstung spendet, geht diese Ausrüstung in das Eigentum des TRägers der Feuerwehr, sprich Gemeinde, über.

Wenn nun die Gemeinde glaubt das die gesponsorte WBK der Feuerwehr A am Standort B besser untergebracht ist, kann dies ohne weiteres geschehen.

Geschrieben von Thorben GruhlKann die WBK von den Sponsoren oder Förderverein mit entsprechenden Auflagen zur Verfügung gestellt werden oder kann man sie nur der "Feuerwehr der Kommune XY" übergeben,

Kann schon. Nur in der Regel wird eine Komune mit "Verstand" sich nicht auf ein solches Geschäft einlassen.

Geschrieben von Thorben Gruhloder kann man sie nur der "Feuerwehr der Kommune XY" übergeben, welche sie dann z.B. auch einem anderen Standort zuteilen kann?

Genau, so wird ein Schuh daraus.

Aber keine Ausnahme ohne die Regel. Es gibt Komunen die sich über solche zweckgebundene Spenden freuen, andere Komune wollen, mit dem Hinweis auf die Folgekosten bei Gerätespenden, doch lieber Bargeld um für "alle" Wehren innerhalb der Komune Ausrüstung zu beschaffen.

Auch hier gibt es im schönen Feuerwehrdeutschland keine einheitliche Regelung.

Und warum sollte denn nun bitteschön eine Wärmebildkamera eine Zusammenlegung von Ortswehren verhindern können? Schon mal darüber nachgedacht das ein solches Gerät nicht nur super Einsätze in der Freizeit der FA (SB) bringt? Hat sich auch mal jemand gedanken über die laufende Ausbildung gemacht? Fragen über Fragen.

Aber die Kam. werden bestimmt wissen was sie tun.

Gruß vom Berg

Jakob


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