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Straßenverkehrsordnung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSonderrecht und StVO31 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg390580
Datum11.03.2007 08:44      MSG-Nr: [ 390580 ]12972 x gelesen
Infos:
  • 09.03.07 Literatur Rechtsgrundlagen & Fahrpraxis

  • Geschrieben von Dirk WulfesLasst Ihn uns in die StVO schreiben (lassen), als einzigen Paragraphen, und wir hätten keine Unfälle mehr!

    Wenn Du Dich erinnern willst. Dieser Spruch steht schon zwei Mal in der StVO.
    Ein Mal im §1 Abs. 2, ein Mal im §35 Abs. 8.

    Der Rest der StVO beschäftigt sich dann im wesentlichen damit im Detail auszuführen, was man alles nicht machen darf um diese Forderung zu erfüllen.


    Geschrieben von Dirk WulfesPasst auch, in abgewandelter Form, in die FWDv' en und UVV'en. Würde einen Haufen Papier ersetzen, und wir hätten auch da keine Unfälle mehr!

    Ja. Fällt deshalb dann auch unter die Regelung des GMV.
    Wir könnten uns eine Menge Detailregelungen sparen, wenn der GMV greifen würde.



    Geschrieben von Dirk WulfesWieviele SoRe Unfälle mit anschließender Verurteilung des Fahrers können wir uns noch leisten? Oder vielleicht doch mehr in die Tiefe gehen, bei der Ausbildung, als zu sagen:

    Was willst Du den Leute da ausbilden? Die sollen einfach so fahren, wie sie es mit dem Privat-Pkw auch tun wenn Blau und Horn nicht an sind. Vorsichtig und umsichtig. Und die Gesetze der Physik berücksichtigen.
    Dürfen darf man mit Sonderrechten fast alle Übertretungden der StVO. Das ist nicht das Problem.
    Es darf nur kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder geschädigt werden.
    Also muß ich mein Verhalten entsprechend ausrichten.

    Alleine schon

    a) die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (denn so viel Zeit spart man mit oft nur wenigen Sekunden dauernden Überschreitungen um 10-20km/h mit einem LKW nicht, aber die Unfallgefahr und die Unfallfolgen mit LKW erhöhen sich durch dieser Überschreitung enorm)
    b) das Hineintasten mit (echter!) Schrittgeschwindigkeit (was i.d.R. ein hinunterschalten in den 1. oder 2. Gang bedeutet) in nicht vorfahrberechtigte Kreuzungen

    dürften die Masse der SoSi-Unfälle vermeiden.

    Dafür brauche ich keine großartigen Fallunterscheidungen.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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