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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbrechnung von kostenpflichtigen Einsätzen in Thüringen5 Beiträge
AutorThom8as 8E., Hohenstein / Thüringen390550
Datum10.03.2007 21:22      MSG-Nr: [ 390550 ]4484 x gelesen

das ist ja gerade die Ansicht der Kommunalaufsicht: Die Freiwilligen bekommen nichts für ihren Einsatz, somit enstehen der Gemeinde ja keine Personalkosten, damit können dem Kostenschuldner auch keine in Rechnung gesetzt werden?

Zitat §43 Abs.1 ThBKG v.21.12.2006:

(1) Die Aufgabenträger können Ersatz der ihnen durch die
Einsatzmaßnahmen entstandenen Kosten verlangen

Da Problem sehe ich auch in der Gleichbehandlung. Warum sollte ein Kostenschuldner im Ausrückbereich einer BF oder Wache mit hauptamtlichen Personal mehr für die Beseitigung einer Ölpfütze nach VU bezahlen, als der im Bereich einer freiwilligen mit dem "kostenlosen" Personal!?

mkg
thomas



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