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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abrechnung von kostenpflichtigen Einsätzen in Thüringen | 5 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Hohenstein / Thüringen | 390550 | ||
Datum | 10.03.2007 21:22 MSG-Nr: [ 390550 ] | 4484 x gelesen | ||
das ist ja gerade die Ansicht der Kommunalaufsicht: Die Freiwilligen bekommen nichts für ihren Einsatz, somit enstehen der Gemeinde ja keine Personalkosten, damit können dem Kostenschuldner auch keine in Rechnung gesetzt werden? Zitat §43 Abs.1 ThBKG v.21.12.2006: (1) Die Aufgabenträger können Ersatz der ihnen durch die Einsatzmaßnahmen entstandenen Kosten verlangen Da Problem sehe ich auch in der Gleichbehandlung. Warum sollte ein Kostenschuldner im Ausrückbereich einer BF oder Wache mit hauptamtlichen Personal mehr für die Beseitigung einer Ölpfütze nach VU bezahlen, als der im Bereich einer freiwilligen mit dem "kostenlosen" Personal!? mkg thomas | ||||
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