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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Fluchthauben im Krankenhaus, Vorschrift, Hinweise, ... | 2 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 390523 | ||
Datum | 10.03.2007 16:25 MSG-Nr: [ 390523 ] | 4891 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Kaiser Gibt es, wenn ja wo, eine Vorschrift bezgl. Fluchthauben im Krankenhaus (ja / nein / wieviel). Hallo! Krankenhäuser benutze üblicherweise ein spezielles Räumungskonzept, welches auf waagerecht aneinander angrenzende Brandabschnitte basiert. Dadurch sind Fluchthauben üblicherweise unnötig, im Einzelfall sind eher Eavkuierungstücher angesagt. Zusätzlich das andere alte Problem: Aussagen, was Du nicht brauchst, wirst Du nirgens finden. Sonst müsste sich ja auch die Aussage finden lassen, daß es nicht erforderlich ist, das im Brandfall zu Hilfe kommendes Rettungspersonal keine Gitarre in der linken und keine Blaubeertorte in der rechten Hand tragen muß. Es werden höchstens zu erfüllende Maßnahmen festgelegt, und auch bei diesen sind konkrete Angaben auf dem Rückmarsch, es sind in den meisten Fällen schlicht und einfach "geeignete Maßnahmen" zu treffen. Weitere Suchstichworte für Dich: Krankenhausbauverordnung, Arbeitstättenverordnung. Btw: Wer soll diese Fluchthauben eigentlich vorhalten? der Krankenhausbetreiber? Wenn Du genauer ausformulierst, welche Aussage Du finden möchtest, dann kann Dir vielleicht auch noch besser geholfen werden. Don`t use excessive force. Get a bigger hammer! Gruß Jo(sef) Mäschle | ||||
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