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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSonderrecht und StVO31 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW390429
Datum09.03.2007 17:40      MSG-Nr: [ 390429 ]12886 x gelesen
Infos:
  • 09.03.07 Literatur Rechtsgrundlagen & Fahrpraxis

  • Geschrieben von Dirk WulfesAber du hättest die Frage nicht gestellt wenn du die Antwort nicht wüßtest, oder? (-:
    Stimmt.

    Ich wollte mit der Frage nur aufzeigen, wie schwierig es bereits ist eine ganz banale Frage eindeutig zu beantworten. 70 km/h wäre als einzige Antwort falsch, weil es lediglich die zulässige Höchstgeschwindigkeit darstellt. Wie Du selbst beschreibts, kommt es auch mehrere andere Faktoren an.

    Damit kommen wir zur Antwort auf Deinen Ursprungsbeitrag:
    Also, ich suche Quellen die beantworten: Wie sollte sich der Fahrer mit SoRe bei der Außerachtlassung von § XYZ der StVo unter Berücksichtigung X Y Z Verhältnissen verhalten, damit wenn was passiert ihm (juristisch) MÖGLICHST nichts passiert.

    Eine solche Antwort kann man nicht geben, es sei denn in Form mehrerer Bücher, um alle denkbaren Situationen zu erfassen. Das kann sich aber kein Fahrer merken.
    Wobei im Falle eines Unfalls immer jemand mind. einen Fehler gemacht hat, oftmals ist es die Geschwindigkeit. Das die zu hoch war, schließt der Jurist daraus, das ein Unfall geschehen ist. Dieser Argumentation ist nur schwer zu entkommen. ;-)

    Ein Hinweis sei an dieser Stelle gegeben: Mehr als das doppelte der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gilt normalerweise als "grob fahrlässig" für einen normalen Autofahrer. An der Grenze würde ich als Sonderrechtsfahrer nicht kratzen.

    Und ein zweiter Hinweis: so lange man nicht Vorfahrt oder "Grün" hat, immer mit Schrittgeschwindigkeit (5-10 km/h) in Einmündungen und Kreuzungen fahren, so dass man jederzeit sofort anhalten kann.

    Gruß
    Sven



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