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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Sonderrecht und StVO | 31 Beiträge | ||
| Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 390400 | ||
| Datum | 09.03.2007 14:44 MSG-Nr: [ 390400 ] | 12985 x gelesen | ||
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Danke erstmal für die Antwort (hatte ich insgeheim drauf gehofft), Geschrieben von Katja Midunsky Die klaren Handlungsempfehlungen ergeben sich aus den Urteilen, etc. :-) Angelsächsische Verhältnisse! Geschrieben von Katja Midunsky und entsprechende Literatur (bitte von Juristen ! Geht ja in D garnicht ohne.(-: Geschrieben von Katja Midunsky Denn es geistert in diesem Land kaum mehr Blödsinn aufgrund Halbwissen durch Gegend, als bei diesem Thema Genau darum gehts mir, eine allgemeinverständliche Ausbildungsunterlage/ Handlungsanweisung die auch die Anwender (i.A. z.B. Maschinisten i.d.FW) verstehen, konservativ ausgelegt i.S.v. wenn du so fährst kann dir keiner an die Karre fahren. Optimismus an: Hoffe die gibts schon. Und wieder aus. Aber jetzt erst mal Material sichten. Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | ||||
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