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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSonderrecht und StVO31 Beiträge
AutorFabi8an 8F., Geislingen z.Zt. Ludwigsburg / Baden-Württemberg390382
Datum09.03.2007 13:27      MSG-Nr: [ 390382 ]12960 x gelesen
Infos:
  • 09.03.07 Literatur Rechtsgrundlagen & Fahrpraxis

  • Geschrieben von Katja Midunsky(gut, manchmal muss man sich der Mehrheit im Senat beugen :-)

    Das war wohl auch der Fall ;) Wenn Interesse besteht kann ich am Montag aber nochmal etwas genauer nachhaken, da dieses Urteil nur kurz im Rahmen der Rechtfertigungsgründe für eine Owi gestreift wurde.

    MkG

    Fabian


    Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr oder der Stadtverwaltung Geislingen.

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